Vortrag mit Diskussionsansatz.
Am 15. Februar fand das erste Hilfsdiensttreffen des IV. Ak.-Bezirks im Jahr 2025 im Raum Torgau statt. Neun Hilfsdienstkräfte aus dem IV. Ak.-Bezirk, ein Gast aus dem benachbarten XIX. Ak.-Bezirk und ein Interessent nahmen daran teil. Nach der Vorstellung des Tagesprogramms und dem gemeinsamen Singen der Kaiserhymne ging es zum ersten Tagesordnungspunkt über.
Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten. Mittels diesem Zitates wurde das Thema „Wie wollen wir morgen leben?“ im Vortrag dargelegt und anschließend eine lebhafte Diskussionen geführt. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf der Lösung der deutschen Frage, mit Rückblick auf das Deutsche Reich mit seiner Verfassung vom 16. April 1871.
Zu dem Umstand, daß viele Menschen kein Wissen, sondern nur eine Meinung haben, wurde auf die Videoreihe „Wissen ist eine Holschuld“ und den Film „Staatsumsturz – was wirklich 1918 geschah“ hingewiesen. Dabei ist es auch wichtig, daß jeder ins Selbstdenken mittels eigener Überprüfung kommt. Das Handeln nach dem Ausspruch von Friedrich dem Großen (Alter Fritz) „Er soll nur glauben, was er geprüft hat.“ sollte deshalb für jeden an erster Stelle stehen.
Die Legitimation des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, vom 5. Dezember 1916 wurde besprochen, ebenso wie die Aufgaben, die sich in unserer heutigen Zeit daraus ergeben. Ein kurzer Beitrag von der Meldung zum vaterländischen Hilfsdienst, über die Anwärterschaft und das Personalgespräch bis hin zum aktiven TUN, rundeten diesen Vortrag ab.
Nach einer kurzen Pause mit Stärkung durch Kartoffelsalat und Bockwurst, Kaffee und Kuchen, welche unsere Gastgeber zur Verfügung stellten, fanden rege Diskussionen statt und das obligatorische Gruppenfoto wurde gemacht.
Von zwei Hilfsdienstkräften wurden die Abstammungsnachweise, im Rahmen der Meldestellentätigkeit geprüft. Sie konnten beide ihre Staatsangehörigkeit, gemäß Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913, in glaubhafter Weise dartun.
Im Anschluß daran verfolgten alle wohlwollend die Verleihung einer Plakette des vaterländischen Hilfsdienstes an eine Hilfsdienstkraft, welche zu Beginn des aktiven Dienstes verliehen wird. Zwei weitere Höhepunkte rundeten das Treffen ab. Wir bezeugten für zwei Hilfsdienstkräfte die freiwillige Eidesleistung. Diese findet ausschließlich im Rahmen einer freiwilligen Mitarbeit statt. Wir wünschen allen drei Hilfsdienstkräften viel Erfolg bei ihren Tätigkeiten.
Es ist immer ein besonderer Augenblick für alle Beteiligten, bei der Verleihung einer Plakette und bei einem feierlichen Gelöbnis einer Eidesleistung dabei sein zu dürfen.