Besichtigung des Residenzschlosses der Fürstenfamilie zur Lippe in Detmold.
Am Sonntag, den 27. November, trafen sich 24 Hilfsdienstkräfte, ein Mädchen und ein Knabe zur Besichtigung des Residenzschlosses in Detmold.
Bundesfürst Stephan zur Lippe lebt noch heute mit seinem Weib und 5 Kindern nebst der 97-jährigen Mutter Stephans zur Lippe in dem Schloß, welches 124 Zimmer aufweist.
11 Zimmer können besichtigt werden. Da der Fußboden in dem Schloß aus 300 Jahre altem Eichen- und Ahornholz besteht, ist es nötig, Filzüberschuhe zu tragen während der Besichtigung. Es durften eindrucksvolle Räume besichtigt werden, die mit einzigartigen Kunstwerken in Form von Deckenfresken, Porzellananfertigungen, Gemälden, riesigen Wandteppichen, historischen Gewehren, Musikinstrumenten und Möbeln bestückt sind.
Räume und Säle wie der Königssaal, der große Königssaal, das Jagdzimmer, der Ahnensaal, der rote Saal usw. stehen zur Besichtigung zur Verfügung.
Der Ahnensaal beispielsweise enthält große Portraits der ehemaligen Herrscher aus dem Hause Lippe mit ihren entsprechenden Thronen. Durchaus interessante Informationen wurden mitgeteilt durch unseren Schloßführer. In einem Saal ist ein wunderschöner Spiegel mit kunstvoll gestalteter und bemalter Porzellaneinfassung zu sehen, der im 19 Jahrhundert in der preußischen Porzellanmanufaktur in Berlin gefertigt wurde.
Um diesen Spiegel unbeschadet nach Detmold zu überführen, wurde das über drei Meter hohe Werk in eine Kiste befördert, die komplett mit Pferdemist ausgelegt war. Dieser konnte hervorragend in alle Ritzen gesteckt und entsprechend geformt werden, um dem Spiegel eine natürliche "Schutzverpackung" zu verpassen.
Nach der Schloßbesichtigung wurde ein naheliegendes Kriegerdenkmal, das für Gefallene und Versehrte des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 erbaut wurde, besucht. Dort am Denkmal durfte dann auch eine Eidesleistung bezeugt werden.
Nach diesem erhebenden Ereignis fand die Gruppe sich noch zusammen in einer Restauration ein. Dort wurde dann Verwaltungsarbeit getätigt und es durften zwei Meldungen zum vaterländischen Hilfsdienst inklusive Nachweisprüfung gemäß RuStAG 1913 aufgenommen werden.
Nach dem gemeinsamen Essen klang das schöne und erfolgreiche Hilfsdiensttreffen aus.