Freiwillige Eidesleistung im XII. Ak.-Bezirk.
Am 23. Mai 2024 leistet eine Hilfsdienstkraft den Fahnen- und Beamteneid unter der Zeugenschaft des Ak.-Bezirksleiters und dem Leiter der Meldestelle der Region Dresden.
Damit wird die Hilfsdienstkraft künftig verbindlich und verantwortlich ihre Tätigkeit im vaterländischen Hilfsdienst ausführen. Die Eidesleistung erfolgte auf eigenen Wunsch der Hilfsdienstkraft.
Rückblick: Wie jede Hilfsdienstkraft begann die Mitwirkung mit dem Wunsch, an Veränderungen zum Positiven teilzuhaben. In verschiedenen Arbeitsgruppen schärfte sie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten und hat in vielen Arbeitsgruppen und Projekten hervorragenden Einsatz gezeigt und maßgeblich zum Erfolg dieser beigetragen.
Mit dem geleisteten Eid vor Gott und dem Höheren Sein - als Selbstverpflichtung - sieht sie sich als Baustein in der Restauration des ewigen Bundes. Aktuell stellt die Hilfsdienstkraft ihr ganzes Wissen in der Volksschule sowie der Wissensschöpfung zur Verfügung und trägt damit maßgeblich zur Unterrichtung in Bereich Bildung bei.