VHD1-Spezial "Einführung der HDO"
Als am 5. September des Jahres 2019 der Öffentlichkeit die Lösung der deutschen Frage präsentiert und die gesetzliche Institution des vaterländischen Hilfsdienstes als das legitime Mittel dazu vorgestellt wurde, hatte niemand eine Vorstellung davon, wie dieses Mittel zu nutzen ist. Das wurde vom heutigen Generaldirektor des vaterländischen Hilfsdienstes auch offen eingestanden:
Videoausschnitt: Wie die deutsche Frage geklärt wird:
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"Die Mittel liegen auf dem Tisch. Wie das zu organisieren ist, weiss ich nicht."
Entsprechend der Maxime "Erst das Not-wendige, dann das Mögliche, so schaffen wir das Unmögliche." wurde umgehend begonnen Mitstreiter zu suchen und ein Meldestellenkonzept zu erarbeiten, um darauf ein Meldewesen aufzubauen. Auf dieser Grundlage starteten Anfang des Jahres 2020 Arbeiten, die sich am heutigen Tage als bundesweit agierende Organisation darstellen. In den drei Jahren fanden alleine über 170 Videokonferenzen der VHD Orga statt, in denen nicht selten bis vier Uhr morgens Abläufe, Prozesse und Dokumente ersonnen wurden.
Dabei stand - als Herzstück aller Bestrebungen - der Aufbau des Meldestellenwesens zunächst allein im Fokus, was dazu führte, daß einiges drumherum organisch wuchs. Zur VHD Orga gesellten sich das Datenzentrum und die Video- und Grafikschmiede, das waren
die ersten Abteilungen, die sich ungeplant und ungesteuert frei im Raum ausbreiteten.
Um der schnell zunehmenden Zahl von Telegram-Gruppen Herr zu werden, wurde Mitte des Jahres 2020 das Direktoriumskonzept ersonnen. Damit wurden bestimmte Aufgabenfeldern gebündelt und einer Leitungsebene unterstellt. Im Oktober 2020 wurde zu dieser Struktur eine Hierarchie geschaffen, die im März 2021 ihre bis heute gültige Erscheinungsform erhielt.
Zwischenzeitlich brachten fortgesetzte Studien des deutschen Staatsrechts die Erkenntnis, daß die Wiederherstellung gesamtstaatlicher Handlungsfähigkeit nicht allein mit dem vaterländischen Hilfsdienst realisiert werden kann, sondern daß dies unabdingbar die
Restauration auch der Bundesstaaten erfordert. Dies soll und wird mittels der sog. Bundesstaatenportale des ewigen Bundes geschehen, welche sich dazu der Kräfte des Hilfsdienstes bedienen.
Der vaterländische Hilfsdienst ist demnach entsprechend seiner gesetzlichen Funktion, nämlich die Zuweisung von Hilfsdienstkräften an Bedarfsstellen auf allen Ebenen des Gesamtstaates zu organisieren. Die Restauration des Gesamtstaates erfordert rund 250.000 Hilfsdienstkräfte, wovon rund 230.000 in den Verwaltungen von Bund und Bundesstaaten zum Einsatz kommen werden und nur etwa 20.000 im vaterländischen
Hilfsdienst selbst Verwendung finden.
Diesen Erkenntnissen musste Rechnung getragen werden: Der VHD ist auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Dies ermöglichte es nach drei Jahren Vorarbeiten die Organisationsstruktur des vaterländischen Hilfsdienstes endgültig zu definieren und festzuschreiben.
Dazu wurden zunächst alle Informationen gebündelt und zu einer grundlegenden Ordnung, der Hilfsdienstordnung, vereint. Auf dieser Grundlage wurden im April und Mai alle bisher erarbeiteten Dokumentationen, Vorschriften, Richtlinien und Konzepte zusammengetragen, geprüft, bewertet, in die Reihe gebracht und überarbeitet. In der eigens dafür geschaffenen Generalstelle Organisation erarbeiteten hoch engagierte Deutsche in über 500 Arbeitsstunden 38 Dokumente, um die Strukturen zu festigen und Abläufe zu regeln.
Das Resultat ist die Hilfsdienstordnung nebst mitgeltender Unterlagen, welche mit dem 10. Juni 2023 in Kraft tritt.
Mit dem 10. Juni 2023 steht damit unumstößlich fest, welche Ziele der vaterländische Hilfsdienst verfolgt und welche Aufgaben er zu erledigen hat.
§ 3 der Hilfsdienstordnung regelt allumfaßend die wichtigste Komponente der Restaurationsarbeiten: Die Hilfsdienstkräfte. Hierin ist beschrieben, wie die Freiwillige Meldung zum Dienst abläuft und welche Anforderungen der Dienst am Vaterland stellt. Damit wissen alle Hilfsdienstkräfte, was von ihnen erwartet wird.
Die Hilfsdienstordnung dokumentiert den Aufbau und die Hierarchie des vaterländischen Hilfsdienstes, so daß sich alle Hilfsdienstkräfte jederzeit orientieren können und wissen, wer zuständig ist.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitung des VHD, seiner Generalstellen und Direktionen werden darin ebenso beschrieben wie die Zuweisung von Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Aufgaben an Hilfsdienstkräfte.
§ 13 stellt Grundsätze auf, die sich bislang als Konsens herauskristallisiert haben und die nun verbindlich für alle Hilfsdienstkräfte und den vaterländischen Hilfsdienst als Vorgabe dienen sollen.
Besonders zu erwähnen ist die Verfahrensordnung sieben, "ständige Verbesserung". Sie stellt ein Verfahren bereit, mit dem sich jede Hilfsdienstkraft aktiv in die Verbesserung der Abläufe und Prozesse einbringen kann. Das wird die Effizienz enorm steigern!
"Was nicht dokumentiert ist, existiert nicht." Dieser Grundsatz der Organisationslehre sagt ins Positive gewandelt auch: "Da nun alles dokumentiert ist, existiert es."
Die Einführung der Hilfsdienstordnung nebst mitgeltender Unterlagen beendet den langwierigen Findungsprozeß. Es ist ein weiterer großer Schritt, dem noch weitere folgen werden müssen. So ist für das dritte Quartal in Aussicht genommen, auch für den ewigen Bund eine Ordnung aufzustellen, womit den Hilfsdienstkräften dann die Möglichkeiten einer aktiven Mitarbeit an der Restauration der Bundesstaaten aufgezeigt werden wird.
Mit der Hilfsdienstordnung wurde das erste Kapitel des Handbuches für die Restauration des deutschen Gesamtstaates und Völkerrechtsubjektes durch das deutsche Indigenat geschrieben. Jeder Einzelne ist aufgerufen und angehalten, sich aktiv einzubringen und
dabei mitzuhelfen das Handbuch fertig zu schreiben, um des dann umsetzen. Wie das funktioniert, lässt sich in § 3 der Hilfsdienstordnung nachlesen. Diese findet sich unter Ordnung für den vaterländischen Hilfsdienst. - Vaterländischer Hilfsdienst.