Der vaterländische Hilfsdienst des Ewigen Bundes.
Was ist der vaterländische Hilfsdienst?
Der vaterländische Hilfsdienst wurde per Gesetz am 5. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen:
Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet.
Ursprünglich vor allem zur Optimierung der Wirtschaftsleistung in der immer größer werdenden Not des Krieges und angesichts einer völkerrechtswidrigen britischen Seeblockade erschaffen, wurde der Hilfsdienst auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Unter dem Befehl des Kaisers ist der vaterländische Hilfsdienst ein legitimes Mittel zur Ausübung der Staatsgewalt auf allen Ebenen des Reiches und damit dient er als zivile Ordnungsmacht im Kriegs- und Belagerungszustand.
Was kann der vaterländische Hilfsdienst leisten?
Hilfsdienstpflichtige Deutsche können von der Leitung des vaterländischen Hilfsdienst in allen Bereichen des staatlichen Lebens und Wirkens eingesetzt werden: In Wirtschaft und Produktion, in Landwirtschaft und Verwaltung, selbst als Polizeivollstreckungsbeamte – überall, wo Bedarf besteht. Damit lässt sich der vaterländische Hilfsdienst in unserer Gegenwart zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des deutschen Gesamtstaates nutzen: Deutsche Männer können unter dem Befehl des Kaisers als Oberbefehlshaber des Reiches in allen Ebenen (Reich, Bundesstaaten, Gemeinden) zum Einsatz gebracht werden: Paß- und Meldestellen können ebenso mit Kräften des vaterländischen Hilfsdienstes besetzt werden wie Ortspolizeistationen oder Grenzkontrollstationen.
Wer ist zum Hilfsdienst verpflichtet?
Grundsätzlich sind alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren ohne Ansehung ihrer Person per Gesetz zum Hilfsdienst verpflichtet. Hilfsdienstpflichtige haben sich umgehend bei einer Meldestelle des vaterländischen Hilfsdienstes zu melden und die Meldekarte für Hilfsdienstpflichtige auszufüllen und einzureichen.
Was bedeutet eigentlich Pflicht?
Pflicht, gesetzliche: Aufgabe, die dem Staatsangehörigen aus Gründen des allgemeinen Wohls obliegt, deren Erfüllung er sich einer Notwendigkeit zufolge nicht entziehen kann und die deshalb für ihn absolut verbindlich ist. (z.B. Wehrpflicht, Treue- und Gehorsamspflicht)
Kann man sich freiwillig zum Hilfsdienst melden?
Männer über 59 Jahren, Frauen und Mädchen können sich freiwillig zum vaterländischen Hilfsdienst melden. Es gibt genug zu tun, für jeden wird sich eine Aufgabe finden, die seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kräften und zeitlicher Verfügbarkeit entspricht.
Wird der Dienst im Vaterländische Hilfsdienst entlohnt?
Per Gesetz ist eine Entlohnung vorgesehen, doch angesichts der gegenwärtigen Situation des nicht funktionierenden Staatswesens wird unsere Entlohnung in der Wiedererlangung der Souveränität und Freiheit bestehen. Es wäre wünschenswert, wenn diejenigen, die ihre Pflicht im vaterländischen Hilfsdienst erfüllen von denjenigen Unterstützung erfahren, die nicht zum Hilfsdienst verpflichtet sind. Die bevorstehenden Aufgaben können nur von Deutschen bewerkstelligt werden, die Hand in Hand dem Heil entgegen arbeiten.
Wie ist der Vaterländische Hilfsdienst strukturiert?
Der Oberbefehl liegt beim Deutschen Kaiser und wird von ihm über das Kriegsamt ausgeübt, dem die 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches unterstehen. Den Befehlshabern der Armeekorpsbezirke unterstehen im Bereich des jeweiligen Armeekorpsbezirks die Leiter von Gebieten, Regionen und Verwaltungsbezirken. Letztere haben den Befehl über die Leiter der Meldestellen des Vaterländischen Hilfsdienst in den Gemeinden, welchen wiederum den Befehl über die im Hilfsdienst tätigen Personen in ihrer Gemeinde obliegt. Belagerungszustand heißt strikte Anordnungen zu erteilen und Anordnungen strikt zu befolgen. Jeder zum Befehlen Bevollmächtigte ist für seine Anordnungen persönlich verantwortlich.
Aber der Kaiser ist doch nicht da …
Es liegt an uns, den Deutschen, die Struktur des vaterländischen Hilfsdienstes schnell aufzubauen. Erst, wenn die Struktur in Zahl und Funktion einsatzbereit ist, kann der Kaiser aus dem Exil heim ins Reich geholt werden und den Oberbefehl übernehmen. Bis es soweit ist, besitzt der vaterländische Hilfsdienst gleich auf welcher Ebene keine hoheitlich-staatlichen Befugnisse und bis es soweit ist, wird der vaterländische Hilfsdienst sich solche auch nicht anmaßen.
Wo kann ich meiner Pflicht nachkommen und mich melden?
Für die Meldung zum vaterländischen Hilfsdienst hast Du mehrere Möglichkeiten: Du kannst das Meldeformular ausfüllen und absenden.
Du kannst Dich über unseren "Heißen Draht" unter 0351 27180660 melden. Dazu stehen Dir folgende Telefonzeiten zur Verfügung: Dienstag und Donnerstag von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie Sonntag von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Du kannst die E-Post-Adresse meldung@hilfsdienst.net nutzen und uns unter dem Betreff "Meldung zum VHD" die folgenden Angaben senden: Familienname*, Vorname*, PLZ*, Ort*, Ortsteil, Kreis, und Telefonnummer (Angaben mit Sternchen sind Pflichtangaben).
Die Meldung über den "Heißen Draht, die E-Post sowie das Formular ist lediglich eine Voranmeldung zum VHD. Die freiwillige Meldung wird im persönlichen Gespräch und durch Ausfüllen der Meldekarte abgeschlossen. Dazu wird sich der für Dich zuständige Meldestellenleiter schnellstmöglich mit Dir in Verbindung setzen.
Derzeit wird das Meldestellennetz reichsweit aufgebaut. In jeder Gemeinde mit mehr als 2.000 Einwohnern muss, wie es die Vorschriften verlangen, eine Meldestelle des Vaterländischen Hilfsdienstes errichtet werden. Wann das sein wird, liegt allein am Pflichtbewußtsein und Willen der Deutschen. Je mehr Deutsche sich heute melden, um wieder ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen, desto schneller wird die Struktur stehen und desto schneller kann der Kaiser aus dem Exil zurückkehren.
Wo kann ich mehr erfahren?
Unsere Broschüre „Der vaterländische Hilfsdienst“ enthält alles Wissenswerte und darüber hinaus auch den Rahmenplan zur Wiederherstellung zur staatlichen Handlungsfähigkeit.
Wenn ich immer noch Fragen habe?
Wendest Du Dich per Telegram an unsere virtuelle Meldestelle.