Die Plakette des vaterländischen Hilfsdienstes.
Deutsche Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind nach § 1 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet, sich zum VHD zu melden. Ältere Männer und Weiber können sich freiwillig zum VHD melden.
Die Plakette des vaterländischen Hilfsdienstes wird an jeden verliehen, dier sich freiwillig zum Hilfsdienst gemeldet hat und aktiv an der Reorganisation des Deutschen Reiches mitarbeitet.