Am 26. Mai 2020 fand das erste Treffen des I. Bayerischen AK-Bezirks in Landshut direkt an der Isar statt. Im Rahmen des Treffens wurden sechs Staatsangehörigkeitsprüfungen gemäß RuStAG 1913 durchgeführt. Fünf Hilfsdienstkräfte haben sich freiwillig zum VHD gemeldet. Zudem wurden ein Gebietsleiter und ein Regionalleiter ernannt.
Im Anschluß des Treffens hat sich der AK-Bezirksleiter zusammen mit seinem Gebietsleiter noch die Stadt Landshut ein wenig angesehen. Eine sehr schöne und sehenswerte Stadt, deren Besuch sich in jedem Fall lohnt.
Am 2. Mai 2020 fand in der Region Zwickau das erste Hilfsdiensttreffen im XIX. Ak.-Bezirk statt. Auch wenn die Runde noch nicht sehr groß ist, eint alle Kameraden doch die Hoffnung, daß der VHD schon bald wachsen wird und sich viele Menschen an der Frieden bringenden Reorganisation …
Zu den militärischen Rechten des Kaisers zählt die Reichsverfassung die Befugnis desselben, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären. Diese Bestimmung findet sich …
Die Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt im Artikel 68, dass dem Kaiser das Recht zusteht, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären, und dass bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes dafür die Vorschriften des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 gelten sollen …