Am 2. Mai 2020 fand in der Region Zwickau das erste Hilfsdiensttreffen im XIX. Ak.-Bezirk statt. Auch wenn die Runde noch nicht sehr groß ist, eint alle Kameraden doch die Hoffnung, daß der VHD schon bald wachsen wird und sich viele Menschen an der Frieden bringenden Reorganisation …
Zu den militärischen Rechten des Kaisers zählt die Reichsverfassung die Befugnis desselben, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären. Diese Bestimmung findet sich …
Die Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt im Artikel 68, dass dem Kaiser das Recht zusteht, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand zu erklären, und dass bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes dafür die Vorschriften des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 gelten sollen …