Kann ich beim VHD einen gültigen Personalausweis beantragen?

Tatsächlich ist die Erfassung eine Antragstellung, man kann sie zumindest als solche betrachten. Die Beantragung eines gütigen Personalausweises ist möglich. Die Ausstellung setzt allerdings bestallte Beamte voraus. Das setzt Handlungsfähigkeit des Staatsapparates voraus. Alles, was der vaterländische Hilfsdienst tut, sind in allen Bereichen vorbereitende Maßnahmen.

Die Erfassung, sei es Volkserfassung oder Meldung zum Hilfsdienst, ist als Beantragung eines gütigen Deutschen Personalausweises, so wie er im Reichsgesetzblatt von 1916 abgedruckt ist, zu verstehen.

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