Maßt sich der VHD Ämter an?
ein, auf gar keinen Fall. Das haben wir von vornherein ausgeschlossen, weil wir auf dem gültigen Deutschen Recht gegründet sind. Uns ist vollkommen bewusst, wie Ämter vergeben werden, und zwar verfassungsmäßig. In der Regel, bei 20 konstitutionellen Monarchien und zwei absoluten Monarchien, werden diese Ämter bestallt von demjenigen, der die Staatsgewalt ausübt. Das ist in dem Fall dann der Fürst. In den drei Republiken, Hamburg, Bremen und Lübeck, sind das die Senate.
Wir bilden Strukturen aus, damit diese Ämter irgendwann bestallt werden können. Das heißt, wir bilden Personal aus, um sie den Fürsten zur Verfügung zu stellen, damit diese dann in diese verantwortungsvollen Positionen eingesetzt werden können und eben auch wissen, was sie zu tun haben.