Warum holt der vaterländische Hilfsdienst die Gelbscheinbesitzer nicht gezielt in den vaterländischen Hilfsdienst?

Ursprünglich war das sogar mal Saschas Anspruch, diese Gelbscheinbesitzer, also Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland, zu sammeln. Es heißt, es gibt über vier Millionen davon. Als er selbst in dem Bereich unterwegs war, um 2016, musste er feststellen, daß die sog. Gelbscheinbesitzer in der Regel darum bemüht sind ihre Rechte zu sichern, von Pflichten und Restauration jedoch recht wenig hören wollen.

Sie lassen also mit diesem Feststellungsantrag ihre Staatsangehörigkeit vermeintlich feststellen, um damit ihre Rechte zu sichern. Sie bezeichnen sich auch als Rechteträger, was aus der Sicht des Deutschen Staatsrechts vollkommen falsch ist. Die Rechteträger bilden den Bundesrat.

Letztendlich und erschwerend kommt dazu, daß Gelbscheinträger in der Regel sich eben nicht an gültiges Deutsches Recht halten wollen.

Aus dem Staatsrecht der Preußischen Monarchie wissen wir, daß die Staatsangehörigkeit aus einem Kreis von Pflichten besteht, aus dem sich dann ein Kreis von Rechten ergibt. Vor dem Recht kommt die Pflicht, das ist bei den meisten Gelbscheinträgern leider nicht angekommen. Ausnahmen bestätigen die Regel, natürlich gibt es auch Gelbscheinträger die sich nun aktiv beim vaterländischen Hilfsdienst einbringen.

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