Wer bestimmt beim VHD, wer welches Amt bekommt?
Es gibt keine Ämter beim VHD. Es gibt Stellen und wir bereiten Strukturen vor. Wir bilden ein Stück weit Behördenstrukturen ab, um darauf zu schulen, um sie später besetzen zu können.
Wer bestimmt denn nun, welche Stelle im Vaterländischen Hilfsdienst von welcher Hilfsdienstkraft besetzt wird? Erst mal der Bedarf. Welche Stellen gibt es, welche unbedingt besetzt werden müssen? Es gibt gewisse Notwendigkeiten, Dinge, die wirklich dringlich sind. Die müssen schnell vorangetrieben werden. Da entscheidet letztendlich die Qualifikation desjenigen, der da kommt. Also man schaut, hat er schon mal mit dem Bereich zu tun gehabt, hat er sich eventuell bereits Wissen angeeignet. Genauso oft kommt es jedoch vor, daß Stellen mit Quereinsteigern besetzt werden, die sich dann in die Materie einarbeiten.
Mittlerweile gibt es ein sehr gut funktionierendes Personalwesen, dort werden Gespräche geführt mit Einsatzempfehlungen und so weiter. Es ist schon ziemlich professionell geworden, was das Personalwesen angeht. Es ist jetzt also nicht so, daß wir in irgendeiner Form willkürlich irgendjemand auf irgendwelche Stellen setzen.
Es sei an dieser Stelle auch noch mal ganz ausdrücklich darauf hingewiesen, es gibt gewisse Karrierechancen. Das heißt, wenn ich mich heute auf den Weg mache und fange an, zu lernen, und das Reich braucht alles, dann habe ich am Ende gute Chancen, eine wichtige Stelle zu bekleiden. Das Reich ist noch handlungsunfähig mangels Organen. Wir müssen alle staatlichen Behördenstrukturen mit Personal besetzen, die müssen entsprechend ausgebildet werden.
Wenn jemand den Drang hat, irgendwann ein Richteramt auszuüben, dann muss er die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes erlangen. Das setzt ein Studium voraus. Das sind Strukturen, die müssen gebildet werden. Wir werden immer mehr dahin kommen müssen, daß die Leute ausgebildet werden, um auf bestimmte Stellen zu kommen. Das findet in bestimmten Bereichen auch schon statt. Das Meldestellenwesen zum Beispiel, da wurde zuerst eine Meldestellenleiterprüfung einführt. Das ist das erste tatsächlich fundierte Ausbildungsprogramm, was am Ende des Weges zu einem Deutschen bestallten Beamten führen kann, weil das Wissen, das dort vermittelt wird, ist die grundsätzliche Voraussetzung, daß jemand überhaupt irgendwann mal ein Beamtenamt ausüben kann.