Wozu verpflichte ich mich durch meine Mitarbeit im VHD?
Durch die Mitarbeit verpflichtet man sich gar nicht, sondern durch die freiwillige Meldung. Tatsächlich ist es so, daß Hilfsdienstkräfte, gemäß des Gesetzes, zu jeder Verwendung herangezogen werden können. Wenn ich mich freiwillig zum Hilfsdienst melde, dann erkenne ich diese Pflicht an. Ich will diese Pflicht freiwillig erfüllen.
Wo ich dann eingesetzt werde, ist eine Frage der Notwendigkeit. Ein Passus im Hilfsdienstgesetz besagt, daß nach Möglichkeit immer auch die persönlichen Umstände der jeweiligen Hilfsdienstkraft zu berücksichtigen sind. Das heißt also, im Rahmen ihrer Möglichkeit wird die Hilfsdienstkraft an der Stelle zum Einsatz kommen, die ihren Fähigkeiten am besten entspricht und unseren Bedürfnissen am meisten Rechnung trägt.